Konzept

1. Ausgangslage

Obdachlosigkeit wird mit einer akuten Notlage in Verbindung gebracht. Denn ohne Wohnung zu sein unterschreitet einen allgemein anerkannten Lebensstandard: insbesondere Bedürfnisse nach Sicherheit und Schutz, Erholung und Intimität können nicht oder nur eingeschränkt befriedigt werden. Obdachlosigkeit wird sowohl als unfreiwilliger Ausschluss wie auch als freiwilliger Rückzug aus der Gesellschaft verstanden. Obdachlosigkeit ist eine gravierende Form von Armut, die in besonderem Masse zu sozialer Vereinsamung, körperlichem Elend und gesellschaftlichem Ausschluss führt. Obdachlose Menschen sind abhängig von anderen Menschen, bestehende gesundheitliche Probleme bleiben oder verschlimmern sich.

Im Kanton Thurgau müssen, gemäss 40 SPG – kantonalem Sozialhilfe-und Präventionsgesetz – die Gemeinden selbst oder gemeinsam mit anderen Gemeinden Notunterkünfte für Menschen, welche von Obdachlosigkeit bedroht sind, zur Verfügung stellen. Dies wird von den zuständigen Sozialen Diensten der Gemeinden auch gewissenhaft erfüllt. Die anspruchsvollen Problemlagen und Betreuungsbedürfnisse der Menschen erfordern allerdings mehr als nur ein Obdach. Es braucht einen Ort, an dem Menschen Unterstützung erhalten für drängende Probleme, Triagieren und Vermitteln von Kontakten zu weiteren Institutionen und ambulanten Einrichtungen sowie Zugang zu digitaler Infrastruktur.

Zudem braucht es dieses «kurzfristige, unbürokratische und feste Obdach», das auch ausserhalb der Gemeindeöffnungszeiten und an Wochenenden den Menschen in Not zur Verfügung steht. Es gibt immer wieder Menschen, welche aus verschiedensten Gründen kurz- oder längerfristig auf eine Notunterkunft angewiesen sind: Wohnungskündigung, Familienkrisen, häusliche Gewalt etc. Oft hilft hierbei eine kurzfristige, aber auch bezahlbare Entlastung – oder eine Art Time Out zwischen den Betroffenen. Diese Menschen brauchen als Übergangslösung eine schnell und günstig zur Verfügung stehende Wohnmöglichkeit.

 

2. Verein Notherberge Thurgau

Der Verein «Kirchliche Notherberge TG» wird als kirchliche Organisation im November 2020 gegründet. Es gilt das Vereinsstatut.

 

3. Zielgruppe

Das Angebot der Kirchlichen Notherberge Thurgau richtet sich an Menschen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr in akuten Krisensituationen oder dauerhafter Obdachlosigkeit. Zugänglich ist die Notherberge für im Kanton Thurgau wohnhafte Personen. Personen aus anderen Kantonen, Asylbewerber:innen und Ausländer:innen ohne Wohnsitz in der Schweiz können für eine Übernachtung aufgenommen werden. Die Notherberge Thurgau stellt fünf Zimmer und zwei Notbetten mit Küche und Bad an Einzelpersonen oder Familien zur Verfügung, welche von Obdachlosigkeit bedroht sind. Der Aufenthalt wird in einer schriftlichen Vereinbarung geregelt. Die Aufenthaltsdauer ist auf längstens 89 Nächte beschränkt. Für Personen, welche durch Soziale Dienste unterstützt werden, ist die  maximale Aufenthaltsdauer auf 60 Nächte beschränkt.  In den Räumlichkeiten der Notherberge Thurgau steht ein grosser Aufenthaltsraum zur Verfügung. Haustiere können leider nicht mitgebracht werden.

 

4. Ziele

Ziel ist es, dass Menschen in Not ein unkompliziertes, kurzfristiges Dach über dem Kopf und eine fachgerechte Betreuung erhalten. Menschen in Notlagen, die sehr kurzfristig ein Obdach brauchen, können angesprochen, bei drängenden Problemen beraten und weiter triagiert werden. Personen aus dem Kanton Thurgau, welche übergangsweise eine einfache Wohnung benötigen, können längstens 89 Nächte ein Zimmer zu günstigen Konditionen mieten.

 

5. Grundhaltung / Leitsätze

Wir orientieren uns an der Lebenswelt der Bewohner:innen und wollen im Rahmen unseres Angebotes auf sie eingehen. Dabei sind wir bestrebt, ihre Fähigkeiten zur Lebensbewältigung und –gestaltung zu stärken und zu fördern. Wir bieten keine Betreuung durch Fachpersonal oder Sozialarbeiter an. Die christlichen Werte bestimmen unser Handeln.

 

6. Angebot

  • Übernachtung
  • Vermittlung von Beratungsgesprächen durch externe Unterstützungsangebote
  • Kochgelegenheit
  • Möglichkeit zur Körperpflege
  • Möglichkeit zum Kleiderwaschen und trocknen
  • Kleine medizinische Grundversorgung durch die Hausapotheke
  • Nutzung des kostenfreien Wlan
  • Miete eines Zimmers bei drohender Obdachlosigkeit (bis zu 89 Nächte)

 

7. Aufnahmebedingungen

  • Bezahlung der Übernachtungsgebühr
  • Bereitschaft zum Einhalten der Hausordnung
  • Vorlegen eines Ausweises
  • Kein akuter Konsum von Alkohol und illegalen Drogen
  • Keine psychische Beeinträchtigung, welche nicht medikamentös behandelt ist

 

8. Ressourcen

8.1 Personal

Für das Team der Kirchlichen Notherberge Thurgau stehen eine Hausleitung, eine Mitarbeiterin und ein Hausmeister zur Verfügung. Freiwillige Mitarbeiter:innen unterstützen das festangestellte Personal.

 

8.2 Finanzen

Die Finanzierung der Kirchlichen Notherberge Thurgau erfolgt an erster Stelle durch den Verein. Der Verein ist somit Betriebsträger und Personalverantwortlicher. Die Mitglieder des Vereines errichten die dazu nötigen Strukturen und schliessen gegebenenfalls Leistungsverträge mit den zuständigen kantonalen Stellen ab.

 

9. Versicherung und Zusammenarbeit

Die Notherberge Thurgau arbeitet mit den kantonalen Sicherheitskräften, Beratungsstellen und der städtischen Feuerwehr und Polizei zusammen. Die zuweisenden Stellen wie Sozialdienste, Gemeinden, Kirchgemeinden werden allumfassend über das Angebot informiert. Der Verein «Kirchliche Notherberge Thurgau» versteht sich als christliches Hilfswerk, welches kompetent, professionell und auf dem Boden der kantonalen Gesetzgebung seine Angebote offeriert.

 

Weinfelden, Februar 2021

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